GEMA gegen YouTube: Das Video-Portal muss zwölf von der Musik-Verwertungsgesellschaft Gema genannte Musiktitel aus seinem Angebot entfernen.
Dies entschied das Landgericht Hamburg am heutigen Freitag in erster Instanz.
Dem Urteil wird grundlegende Bedeutung für das Urheberrecht im Internet beigemessen.
WARUM VERLANGTE DIE GEMA DIE LÖSCHUNG DER MUSIK?
Im Auftrag ihrer Mitglieder – Komponisten, Textautoren und Musikverlage – kassiert die Gema für die Verwertung von Musik Lizenzgebühren.
Mit YouTube hat sie derzeit keinen Vertrag. Daher hat Youtube nach Ansicht der Verwertungsgesellschaft nicht das Recht, diese Musiktitel auf seiner Plattform zur Verfügung zu stellen.
Die Gema wollte klären: Ist Youtube dafür verantwortlich, wenn Musik auf seiner Plattform steht, für die es keine Lizenz hat?
Nach dem heutigen Urteil ja – Youtube dürfte danach keine urheberrechtlich geschützten Musikstücke mehr anbieten.
WAS TUT GOOGLE BISLANG, UM LIEDER ZU SPERREN?
Als Eigentümer von Youtube hat der Google-Konzern ein System namens Content-ID entwickelt, mit dem Rechteinhaber eigene Werke auf Youtube löschen oder mit Werbung freigeben können.
Dafür müssen sie Referenzdateien hochladen, von denen YouTube eine Art digitalen Fingerabdruck erstellt. Mit diesem überprüft die Plattform alle hochgeladenen Videos.
Doch das reicht der Verwertungsgesellschaft Gema nicht aus!
WAS WILL DIE GEMA VON GOOGLE?
Die Verwertungsgesellschaft bezeichnet den Aufwand, ihr Musik- Repertoire von rund acht Millionen Liedern über Content-ID zu sperren, für unzumutbar.
„YouTube muss selbst Maßnahmen ergreifen, dass die Musikwerke nicht mehr verfügbar gemacht werden“, sagt Rechtsanwältin Kerstin Bäcker.
In dem Verfahren schlug die Gema als Alternative einen Wortfilter vor, der Videos mit dem Titel des Songs gleich aussortiert.
WIE GEHT ES NUN WEITER?
Das Urteil könnte für eine ganze Reihe urheberrechtlich geschützter Titel greifen – die dann bei Youtube nicht mehr sichtbar wären.
Doch das letzte Wort ist nicht gesprochen: Angesichts der großen Bedeutung wird der Prozess mit sehr großer Wahrscheinlichkeit in die nächste Instanz gehen